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News: Gericht entscheidet sich für Datenschutz

Speichern von IP-Verbindungsdaten ist unzulässig

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Vor zwei Jahren wurde Holger Voss wegen eines satirischen Beitrags in einem Telepolis-Forum von Heise.de angeklagt und freigesprochen. Voss klagte im Gegenzug gegen T-Online, die zu seiner Emittlung seine IP-Adresse herausgegeben hatte.

Mit Erfolg: Das Amtsgericht Darmstadt hat es für rechtswidrig erklärt, dass T-Online Kunden-Verbindungsdaten für eine Dauer von 80 Tagen aufbewahrt. Begründung: Die Speicherung von Verbindungsdaten ist für die Abrechnung einer Flatrate nicht notwendig.

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt laut Heise.de noch nicht vor, gegen das Urteil kann noch Berufung eingereicht werden.

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