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News: Vermutliches Aus für Grokster, BitTorrent und Co

Tauschbörsen haften jetzt für ihre Nutzer

Redaktion / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein US-Gericht hat der Unterhaltungsindustrie Recht gegeben und beschlossen, dass Internet-Tauschbörsen zumindest in den USA für die Handlungen ihrer Anwender haftbar gemacht werden können. Nun wird eine Klagewelle gegen Tauschbörsen erwartet.

Die Betreiber der Tauschbörsen werden haftbar gemacht, wenn Benutzer der Börsen gegen Urheberrechte verstoßen.

Die US-Filmindustrie wertet das Urteil als 'historischen Sieg'.

ThomasS Olaf19 „Hi Thomas, wenn s nur das_Betriebssystem wäre - das ginge ja noch.... aber...“
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Hi Olaf,

Danke für den Link, die Meldung hier auf Nickles ist aber auch etwas irreführend dargestellt.
Tatsächlich ist der Klage stattgegeben, weil die Betreiber ihre Software mit der Möglichkeit des Downloads illegaler Inhalte beworben haben.
Das relativiert die ganze Sache doch erheblich.

"Die Betreiber der Tauschbörsen werden haftbar gemacht, wenn Benutzer der Börsen gegen Urheberrechte verstoßen."

Diese Aussage stimmt so nicht.

"Es gebe genügend Hinweise darauf, dass die Filesharing-Software der Beklagten für illegale Zwecke gedacht gewesen sei beziehungsweise dafür, dass die Nutzer zu illegalen Handlungen angestiftet werden sollten. Grokster und Streamcast hätten es beispielsweise in ihrer Werbung darauf abgesehen, Nutzer der ehemaligen Tauschbörse Napster für ihre Dienste zu gewinnen, als diese unter juristischem Druck stand.

Hersteller von Geräten oder Software, die mit der Möglichkeit zur Copyright-Verletzung promotet würden, könnten auch für die Rechtsverletzungen Dritter, die die Geräte oder die Software nutzten, verantwortlich gemacht werden.

Mit der am heutigen Montag veröffentlichten Entscheidung hat der Supreme Court nun nicht entschieden, dass Tauschbörsensoftware grundsätzlich illegal sei. Vielmehr schloss er sich insoweit der Argumentation der Unterhaltungsindustrie an, dass er bei Grokster und Streamcast Anzeichen dafür sah, die Software sei explizit mit der Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts beworben worden."


Heise news 27.06.2005 17:28

http://www.heise.de/newsticker/meldung/61120

Also geht es in erster Linie um das Bewerben illegaler Nutzungsmöglichkeiten. Wenn sie ihre Software rein ihrem Zweck entsprechend, des Filesharings, beworben hätte, ev. noch mit dem Hinweis keine illegalen Aktionen damit auszuführen, wäre der Klage sicher nicht stattgegeben worden.

Also auch die Bitte an die Redaktion, solche Infos etwas diferenzierter zu veröffentlichen; und nicht ganz so reisserisch im Stil von "Bild".

Grüsse, ThomasS