Okay Leutz, ich habe es akzeptiert,
mein Domainkauf war ein Reinfall, aber man lernt eben nie aus! Nächstes Mal werde ich mir solche Dinge länger durch den Kopf gehen lassen.
Ist es besser, ich parke meine Domain bei sedo.de oder soll ich sie bei Ebay verkaufen? Wie hoch stehen die Erfolgschancen?
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bei ebay verkaufen darfst du genau so wenig wie kaufen, du bist nach bgb nicht voll geschäftsfähig und somit sind wie mario schon sagte alle verträge, sei es über ebay oder z.b. der kauf eines kfz, schwebend unwirksam deine eltern müssen zustimmen wenn sie das nicht tun sind alle deine getätigten geschäfte unwirksam.
hier mal 2 auszüge aus dem BGB
BGB § 108
Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
BGB § 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
so ist nun mal die gesetzeslage in good old germany.
greetz olaf