Den Dialer-Abzockern geht es weiter an den Kragen, die Bedinungen werden verschärft. Laut Aussage des Kölner Verwaltungsgerichts müssen Dialer über eine Wegsurfsperre verfügen. Das heisst: Sobald das kostenplichtige Webangebot verlassen wird, muss sich der Dialer abschalten.
Dialer-Abzocker haben aus guten Gründen auf diese Wegsurfsperre verzichtet, denn der ahnungslose Surfer wird im Minuten-Takt weiter abkassiert, auch wenn er die kostenpflichtige Seite gar nicht mehr nutzt.