Würde mich interessieren, woher Du die Weisheit hast. Sicherlich nicht aus der Landesverfassung.
Wenn man vermeintliche Wahrheiten schreit (hab schon einen Boulevard-Hörsturz von Dir), sollte man sich auskennen. Aber wie so oft: Bestimmten Personen kann man ein x für ein u vormachen.
Wenn Du lesen könntest bzw. Dir die Mühe gemacht hättest zu lesen (Du bist leider in der heutigen Zeit nicht die Ausnahme, daher vergebe ich die dumme Polemik), würdest Du wissen, dass die Landesverfassung von S-H zwei und nicht drei Wahlgänge vorsieht.
Wenn Du weiter lesen würdest - und auch entsprechend verstehen - ist ein (damit ist nicht ein Einziger gemeint, wie Du vielleicht fälschlicherweise annimmst - außer vielleicht in bestimmten sinnfreien Presseorganen, hab ich aber bislang nicht tatsächlich feststellen können) weiterer Wahlvorgang vorgesehen. Eine Beschränkung der Anzahl sieht die Landesverfassung nicht vor.
Ob ein vierfacher Wahlgang sinnvoll war, ist nicht die Frage. S-H verfassungsgemäß eindeutig ja. Und das keine Aussprache erfolgt ist, auch da bist du leider nicht auf dem Laufenden gewesen.
Schade, dass Leute Polemik schüren, ohne irgendeine tatsächliche Ahnung zu haben. Andere als Idioten zu bezeichnen....... Seltsam, seltsam.