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Wer zahlt bei gestohlenen Ausweispapieren aus dem parkenden

torritt / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

meiner Frau ist heute morgen die Handtasche aus dem parkenden , verschlossenen Auto geklaut worden.
Ein maskierter Täter hat die Scheibe eingeschlagen und war in Null komma Nix weg damit.
Ein Zeuge hat der Polizei das KFZ Kennzeichen des Flüchtenden und Täterbeschreibung gegeben, die einen Verdächtigen gefasst hat.
Der möchte keine Aussage dazu machen.

Die KFZ Teilkaskoversicherung will nur die Scheibe bezahlen, da die Handtasche "nicht fest mit dem Auto verbunden" ist.
Die Hausratversicherung will nicht zahlen, weil das Auto im Freien und nicht in der Garage stand.

In der Handtasche befanden sich Ausweis,Führerschein,Zulassung,EC Karte (sofort gesperrt) und 200 € bar.
Die Tasche nebst Inhalt wurde auch bei einer Durchsuchung des Tatorts bzw. am Verdächtigen nicht gefunden.
Der schweigt weiter.

Wer zahlt nun die Neubeschaffung der Ausweispapiere, die leicht noch mal 200 € kosten kann?
Das Geld ist eh futsch..............

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bollerman torritt „Wer zahlt bei gestohlenen Ausweispapieren aus dem parkenden“
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Na klar, bestohlen werden ist dann für jeden besonders ärgerlich.

Wenn man den tatsächlichen Dieb gefasst hat, ob er dann aussagen möchte oder nicht, dann hat er doch sehr wahrscheinlich noch das Geld bei sich. Nur kommt es dann auch drauf an - wie viel später - oder ob er unmittelbar nach der Tat gefasst wurde, und ob er nur einen übersichtliche bzw. einsehbare Wegstrecke dann bis zur Festnahme abgelegt hat? Auf der Strecke könnte man dann vielleicht einen Teil des Tascheninhaltes zurückfinden.
Denn wenn so ein Typ wird, wie dann wohl so üblich, morgens die Tasche mit dem übrigen Inhalt aus dem Auto geworfen haben, dann habt ihr doch noch recht guten Karten - denke ich mal - morgens sind dann ja überwiegend ganz normale Leute unterwegs, die dann eine weggeworfene Handtasche wahrscheinlich auch zur richtigen Stelle bringen werden.
Aber diese frauliche Glanzleistung "Handtasche mit Geld im Auto lassen" wird dann wohl kaum eine Versicherung belohnen wollen. Es sei, man hat eine ganzjährliche oder mindestens eine zur Zeit gerade gültige Reiseversicherung, dann wird aus dem Auto entfremdetes Eigentum von der Versicherung bis zu einer vereinbarten Höhe vergütet

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