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Post - Ebay - wie lange kann eine Lieferung maximal dauern?

wut / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, etwas dummes ist geschehen. Ich habe eine Grafikkarte versteigert, die ist zu einem recht hohem Preis weggegangen, der Preis war gerechtfertigt, darum gehts nicht, nur kann man 80 Euro nicht mal eben wegstecken. Ok. Die Ware wurde am 1.3. verschickt. Und ist noch immer nicht beim Empfänger. Natürlich war sie auch nicht versichert. Ich habe auch keinen Postbeleg bekommen, weil man den laut Post nur bekommt, wenn die Ware versichert ist. Hmm, was mache ich jetzt? Das Geld hab ich ja schon. Die Ware habe ich definitiv versandt, auch an den korrekten Namen. (Lügen hier auf nickles würde ja nichts bringen). Ich war schon auf der Post dort meinte man, die Ware würde spätestens 3 Tage später ankommen. Ist sie aber nicht. Jetzt ist sie schon knapp 1,5 Wochen unterweg. Was kann man in der Situation machen?

out-freyn wut „Post - Ebay - wie lange kann eine Lieferung maximal dauern?“
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Warenschulden sind Holschulden, das heißt, der Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Verkäufers. Nun hast Du die Ware auf Wunsch des Käufers verschickt. Das BGB meint dann zum Gefahrenübergang:

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Hättest Du unversichert verschickt, obwohl der Käufer ausdrücklich versicherten Versand verlangt hat, hättest Du den schwarzen Peter.

Warum wird eine Ware für 80 EUR nicht versichert verschickt? Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

- Die Sendung ist verloren gegangen. In dem Fall wirst Du Dir eine negative Bewertung einhandeln, bist aber rechtlich aus dem Schneider - sofern Du Zeugen dafür hast, dass Du den Artikel verschickt hast.

- Der Käufer hat die Sendung bekommen, tut jetzt aber so, als ob nicht, und hofft, dass Du ihm nun das Geld zurücküberweist.

Dumm ist aber, dass Du weder beweisen kannst, die Sendung verschickt zu haben, noch dass der Käufer sie bekommen hat.

Du siehst, dass die Mehrkosten für versicherten Versand - zumal sie ja sowieso der Käufer trägt - in keinem Verhältnis zum ersparten Ärger steht!

@LUTTY HAT RECHT!!! Pumbo
Antwort out-freyn
Antwort Heinz_Malcher
Antwort out-freyn
Antwort Heinz_Malcher
Antwort out-freyn
Antwort a76
Antwort Heinz_Malcher
Antwort charlie62
Gut zu wissen :-) Olaf19
@drumherum Kolti