Hi Zusammen,
da ich die Nickles Community nun doch schon länger kenne und weiß, dass sich hier sehr viele erfahrene und kompetente Mitglieder bewegen habe ich mal eine Frage an den ein oder anderen Finanz-, Handels-, Rechts- etc. Profi!!! Und zwar möchte ich zusammen mit einem Klassenkameraden Dienstleistungen in Sachen PC-Zusammenbau, kleinere Reparaturen, Ein-/Aus-/Umbauten, SW-Installation, DSL, Kaufberatung, HP blabla, die ganze Pallette halt, was nicht zu speziell ist. Sollte das einigermaßen bekannt werden und wir uns ein schönes Taschengeld zur Schule (BOS) dazuverdienen, dann kommt doch bestimmt auch Vater Staat und will seinen Anteil, oder??? Zumindest muss man doch eine Gewerbe anmelden...??? Wie siehts mit ner Gesellschaft Bürgerlichen Rechts aus??? Da sind ja nicht soviel Formalitäten dabei???
Also wie ihr seht, bräuchte ich echt ein paar hilfreiche Tipps oder Anleitungen, was ich denn alles so beachten muss, damit ich da keine Probleme bekommen kann, wenn ich gegen Entgelt DLs im Sektor PC anbiete!!!
Vielen Dank schon mal!!!
Grüße, Technophreak
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Gewerbeanmeldung - ja (bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung).
Bei der Gründung einer GbR fallen keinerlei rechtliche Formalitäten an, da es sich nicht um eine Unternehmensf_orm des HGB handelt. Also: Keine Firma, keine Eintragung ins Handelsregister. Wichtig ist vor allem der Gesellschaftsvertrag zwischen den beteiligten Personen. Dieser regelt sinnvollerweise die Rechte und Pflichten im Binnenverhältnis - v.a. aus folgendem Grund: Für Gesellschaftsschulden haftet das Gesellschaftsvermögen, sowie alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen als Gesamtschuldner.
Eure Einnahmen (für Arbeitsleistungen) müssen als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 € p.a. an.
Als Kleinunternehmer mit einem Umsatz von unter -afaik- 50.000 € müsst ihr keine Umsatzsteuer ausweisen, was sicherlich von Vorteil ist. Es kann dann zwar auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, aber man spart sich die - je nach Umsatz - quartalsweise bzw. monatliche Abgabe der Umsatzsteueranmeldung beim Finanzamt.