>>Es gab da mal eine neue Rechtsprechung, nach der komputergebundene Software weiter verkauft werden darf, oder ?
Das galt afaik mal für OS Software wie Win95/98/ME wo der Lizenz Aufkleber noch nicht am Gehäuse bapte sonder sich noch auf dem Handbuch oder der CD Hülle befand, oder eben der Aufkleber (zwecks späterer Aufklebung lose mit beigelegt und dieses OS noch nicht bei MS registriert wurde, was bei XP allerdings zwingend erforderlich ist da es sonst nach 30 Tagen Demo deaktiviert wird...aktuelleres weiß ich da nun allerdings auch nicht drüber...aber hier klick gibts wohl weitere Infos darüber, werde mir das auch mal reinziehen befor ich da wieder was zu poste.