Musik-Kopierer:
Provider muss Namen nicht nennen
Im Streit um urheberrechtlich geschützte Musik im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen mutmaßlichen Musikpiraten gedeckt.
Das Gericht lehnte es in einem am Dienstag verkündeten Urteil ab, einem Musikkonzern den Namen eines Internetnutzers zugänglich zu machen, der über einen deutschen Provider einen Musik-Server betrieben hatte. Die Nennung des Kunden sei dem Internet-Dienstleister nicht zuzumuten, entschieden die Frankfurter Richter im einstweiligen Verfügungsverfahren.
Ein Provider stelle nur den technischen Zugang zum Internet zur Verfügung und sei von Überprüfungspflichten der durchgeleiteten Daten weitgehend frei gestellt, begründeten die Juristen ihre Entscheidung. Er sei lediglich verpflichtet, den Zugang zu sperren, sobald er von rechtswidrigen Inhalten erfahre. Auskunft über seine Kunden müsse der Provider aber nicht geben, weil er weder selbst Urheberrechte verletze noch dabei behilflich sei.
(Az.: 11 U 51/04)
(Per Copy & Paste von http://focus.msn.de/ek_ebay/ek_ebay_handy_170.html)
Gruß
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Alles andere wäre ja auch noch schöner. Wenn der Musikkonzern meint, dass seine Rechte verletzt worden sind, soll er Anzeige gegen Unbekannt erstatten, dann muss sich ein Staatsanwalt drum kümmern, falls der wirklich nichts Wichtigeres zu tun hat. Die Arroganz einiger großer Konzerne, die glauben sich anmaßen zu können, als Strafverfolgungsbehörde aufzutreten, geht allmählich ins Bodenlose, manche Leute scheinen mehr und mehr die Bodenhaftung zu verlieren.
Schön zu lesen, dass solche Urteile noch möglich sind in einer Zeit, in der der Datenschutz allgemein mit Füßen getreten wird.
CU
Olaf