...merkt man auf folgender Seite:
http://www.daufaq.de/index.php4
Off Topic 20.389 Themen, 226.345 Beiträge
Richtig schön ist doch die Bayrische Urteilsbegründung im bezug auf die zuständigkeit der "weißwurstindianer":
Zitat:
Das Internet ist von München aus aufrufbar. Das Landgericht München I ist daher örtlich zuständig, § 140 II MarkenG in Verbindung mit der VO vom (...)
Fundstelle: http://netlaw.de/urteile/lgm_16.htm