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MediaMarkt und die Mehrwertsteuer

Loopi© / 6 Antworten / Flachansicht Nickles
Hallo, folgende Mail bekam ich von einem Freund.

 

Zitat:

Lalala lass dich nicht verarschen ....
Warst Du am Montag bei Media Markt einkaufen -Dann bekommst Du Geld
zurück!
Die Werbeaussagen "in Deutschland zahlt der Kunde am 03.01.2004 in allen
Media Märkten keine Mehrwertsteuer" sind selbstverständlich nicht legal.
Jedes Unternehmen in Deutschland muss seine Mehrwertsteuer abführen und
sie somit auch ausweisen. Media Markt hat also letztlich nur eine
normale Preissenkung um ca 16% gemacht.
Da sich der Media Markt natürlich darüber im klaren ist, dass er nicht
die Steuergesetze neu erfinden kann ist auf jedem Kassenbon die 16%ige
Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Nach Aussagen der Verbraucherzentrale NRW haben sich bereits heute über
1000 erboste Kunden Ihre 16% von Media Markt gegen Vorlage des
Kassenbons auszahlen lassen - MediaMarkt zahlt (sich offensichtlich der
Rechtslage bewusst) problemlos aus. Ein Mitarbeiter der
Verbraucherzentrale: "Wenn das allgemein bekannt wird geht die Aktion
für MediaMarkt mehr als nur nach hinten los".
Also auf zum MediaMarkt und sich die 16% auszahlen lassen und diese
Email an alle Freunde weiterleiten! Mal sehen wer hier wen verarscht...
Na ja, loopi Kolti
Andreas42 Loopi© „MediaMarkt und die Mehrwertsteuer“
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Hi!

Sorry, so bescheuert die Werbekampagne des MM auch war, ich denke, dass ist einer dieser gefakten Kettenmails. Kann man IMHO mit dem Brief vergleichen, indem behauptet wird, man kann von der GEZ zuviel kassierte Gelder zurückfordern, weil es ein Gerichtsurteil dazu gäbe.

Es gibt IMHO keine "Verbraucherzentrale NRW". Es gibt die Verbraucherzentralen mit ihren Büros in den verschiedenen Stätten. Bei einer echten nachrichten-meldung wäre hier auch ein name (mit einer Quelle) angegeben.
Zudem fehlt der Hinweis auf die echten Massnahmen der Verbraucherzentralen: hier wurde eine Einstweilige Verfügung veranlasst, die diese Werbung untersagt.

Der kleiner Knackpunkt sind auch die 16% die man sich zurückzahlen lassen soll: bekanntlich ist der Bruttopreis 116% vom Nettopreis. Rechnet man hier die MwSt raus, sind das nur knapp über 13% Prozent Differenz (im Vergleich Brutto zu Netto; sorry - ich bin zu faul den exakten Wert auszurechnen...).

Zuletzt muss immer MwSt gezahlt werden. Es gibt kein Gesetzt, dass Ausnahmen beim Verkauf an Privatkunden zulässt. Das steht in der Mail ja auch sofort Oben.

In der Tat findet man im Netz Berichte von Kunden (ich glaube auch bei Nickles.de), die besagen, dass 13,n% vom Bruttopreis abgezogen wurden und dann von diesem Preis die normale MwSt auf dem Kassenbon ausgewiesen ist (das mauss ja auch so sein, es geht wie gesagt nicht anders).

Wie die Schwerzbolde nun den Dreh bekommen um den Leser einzureden, dass er sich nun die MwSt doch zurückzahlen lassen kann, ist wohl eher ein Fall von geschickter Rhetorik. ;-)

Bis dann
Andreas

IMHO Kolti
IMHO Andreas42