Hallo,
habe eine CD (Englidch lernen) gekauft. Da diese schon viele Kratzer hat wollte ich diese mit clone CD (Clony XL) kopieren. Diese ist kopiergeschützt. Lt. Computerbild Ausgabe 23/2004 ist das nicht strafbar!!!! Aussserdem bei der Erstellung einer Sicherungskopie erlaubt. Leider habe ich inzwischen einige erfolglose Brennungen gemacht.
Clone erkennt keinen Kopierschutz und brennt erfolglos.
Mit welchem Programm (legalen)kann ich erfolgreich brennen???
Mache ich etwas falsch ßß(verwende Beschreibung von Computerbild Ausgabe 20/01ßßß
Vielen Dank im voraus.
MfG
Martina
Off Topic 20.147 Themen, 223.579 Beiträge
Hi grossadministrator,
"Also haltet einfach mal eure Fresse und überlegt, was ihr so von euch gebt. Gesetz ist nun mal Gesetz, obs einem gefällt oder nicht. Und andere da mit reinzuziehen ist nicht die feine Art."
Was für eine unreflektierte und damit dummdreiste Aussage!!!
Es gab mal eine Zeit in der die Denunzierung von Juden !gesetzlich! geregelt war!
Aber GESETZ IST NUN MAL GESETZ, und unser grossadministrator würde sich auf Grund dessen natürlich und selbstverständlich umgehend für die Befolgung eines solchen theoretisch wieder einfürbaren Gesetzteswerkes stark machen, denn:
"Gesetz ist nun mal Gesetz, obs einem gefällt oder nicht."
"Also haltet einfach mal eure Fresse und überlegt, was ihr so von euch gebt." !!!...DITO!!!
Erst eine solche devote Einstellung gegenüber der Staatsmacht ermöglicht überhaupt soetwas wie "das Dritte Reich". Dies nur mal um klar und deutlich zu machen was von solchen Platitüden und deren Verbreitern zu halten ist.
Hinterfrage mal 1. die Inhalte und 2. die Hintergründe des neu gefassten ?Urheberrechts?. Jeder wird objektiv zu dem Schluss kommen, dass das Gesetzeswerk ein wiedersprüchliches und unausgereiftes Machwerk ist das vor allem dem Schutz der Profite der !Verwerter!, nicht der !Urheber! dient, denn die Urheber haben Ihre Rechte ja in der Regel gezwungener Massen eben an die !Verwertungsindustrie! verkaufen müssen um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen Ihre Werke einer breiten Öffentlichkeit vorstellen zu können.
Die Künstler profitieren vom neugefassten ?Urheberrecht? (sollte richtigerweise besser "Neues Gesetz zur Profitsicherung der Verwertungindustrie" lauten), je nach Vertragsabschluss mit der Verwertungsindustrie, garnicht bis marginal.
Vor diesem nur kurz angerissenem Hintergrund, und aus diversen anderen Gründen, halte ich es sogar für legitim offen zum "Zivilem Ungehorsam" aufzurufen.
Weder der Industrie noch dem Gesetzgeber wird es gelingen, mir, und ich vermute es geht vielen so, auch nur im Ansatzt ein "Unrechtsbewusstsein" für "das Erstellen einer Privaten Kopie" oder "das aktive Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes" zu indoktrinieren.
Gesetze sind grundsätzlich im gesellschaftlichem Kontext zu betrachten und auch zu bewerten. Damit ist auch unter Umständen der Gesetzesbruch moralisch und praktisch sogar notwendig.
In diesem Sinne ein frohes neues Jahr und guten Rutsch für alle, ThomasS