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Mit dem neuen Polizeigesetz wurden auch die Befugnisse zur Telefon- und Videoüberwachung ausgeweitet. So müssen Telekommunikationsfirmen künftig auf Weisung der hessischen Polizei Daten von Telefonteilnehmern herausgeben. Ohne richterlichen Beschluss kann die Polizei, wenn es um die Abwehr einer akuten Gefahr geht, den Standort eines Telefonteilnehmers erfahren, Gespräche mithören und Nachrichten mitlesen. Nutzen soll die hessische Polizei künftig zudem die umstrittenen IMSI-Catcher, mit denen Handys bis auf etwa 50 Meter genau lokalisiert werden können.
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»Ick kann jar nich soviel fressen, wie ich kotzen möchte!«
Das BVerfG hat aus Art.1 und Art.2 des GG das Recht auf informelle
Selbstbestimmung abgeleitet (BVerfG 65, 1), Montesquieu hat (damals
zwar die vertikale) Gewaltenteilung begründet. Beides Institutionen,
die die Grundpfeiler unserer Demokratie bedeuteten (GG und
Gewaltenteilung), gegen beides richtet sich diese "Novelle" und gegen
beides verstößt sie imo.
Wenn eine einzige Säule der Gewaltenteilung ein Grundrecht
einschränken, bzw. ganz außer Kraft setzen kann, was hat dies noch
mit demokratischen Grundsätzen zu tun? Hier wird eine ideologische
Grenze überschritten (zwar mit kleinen Schritten), aber der Rubikon
ist damit überquert. Was mag da als nächstes kommen? Zeitlich
unbegrenzte Inhaftierung bei Terrorverdacht ohne richterliche
Anordnung?
Aus der Praxis weiß ich, daß auch Nachts ein Richter erreichbar ist
für eine richterliche Anordnung, sei es für einen Haftbefehl, eine
Hausdurchsuchung oder eine Abhörerlaubnis, so sehr kann im Bereich
Abhören und Daten sammeln keine Gefahr in Verzug sein, daß nicht Zeit
ist, dies von der Seite der Judikativ genehmigen zu lassen.
Es ist traurig zu sehen, daß gerade die Menschen, die die Verfassung
schützen sollen eben jene sind, die sie heute nicht mehr achten. Man
sollte sich beeilen, bevor das Recht und die Pflicht zur Verteidigung
der Verfassung auch abgeschafft wird.
