nur das ich es eventuell beabsichtige und das ist nicht strafbar (GG > gedanken sind generell frei)!
das ankündigen einer straftat/vorbereitungshandlungen dazu ist/sind sehr wohl strafbar, da nützt dir dein hinweis aufs grundgesetz nix (abgesehen davon das ich dort keinen solchen paragrafen wie "die gedanken sind frei" gefunden habe, ist das GG de jure seit 15 jahren obsolet! aber pssst. wer das sagt hat schnell nen rechten aufkleber auf der stirn gepappt) VÖLKERRECHT IST SCHON WAS TOLLES!!
wenn mans so genau nimmt wie ihr müsste die polizei jeden der auf diesem brett etwas übers illegale downloaden schreibt überprüfen und den rechner mit nehmen
Stimmt teilweise patsch! nur den der straftateneinräumt beziehungsweise aktiv begeht durch hinweise die nach "deutschem musikindustriegesetz" UrhG neuerdings illegal sind
und deshalb schaut ja auch keine StA hier rein. Und die Polizei als "die hände des kopfes ohne selbige" (StA) ist ja unterteilt in gehilfen der STA und in andere beamte. und rein FORMAL DIENSTRECHTLICH müßte so einer wie uns L. sofern noch aktiver Beamter, der STA gehilfenstatus hat und nicht i.R. ist JEDEN HIER ANZEIGEN der was gesetzwidriges tut.
Deshalb gibt es ja auch das Dezernat "verdachtsunabhängige ermittlungen im internet". Was meinst du was los sein wird wenn die (bayrischen?) jungs/mädels dieses dezernates erst mal spitzkriegen was für ein Hort der Gesetzesbrecher doch das entsprechende brett bei nickles darstellt
;-)
Wenn du dich bei den jungs und mädels von der Kripo "beliebt machen willst" , kanst du ja mal das polizeiportal nrw aufsuchen und dort die poster hier anzeigen. Wetten das die StA ANFÄNGT zu ermitteln!!
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html