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Software vertickert... und 50 ? draufgezahlt :-(

Olaf19 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Der eine oder andere von euch wird sich noch an diesen 4 Monate alten Thread erinnern:
Rechtsfrage zu Software-Lizenzvertrag
Damals wollte ich wissen, ob mir der Hersteller einer Software tatsächlich verbieten darf, das Programm gebraucht zu verkaufen. Es lief darauf hinaus, dass er das nicht darf - wenigstens nicht in Europa. Nun wollte ich euch mal erzählen, was draus geworden ist... bei der Gelegenheit nochmal danke an alle, die mir im Juli mit Rat und Post zur Seite gestanden haben :-)

Ein Telefonat mit dem Vertrieb für Deutschland(BestService in München) hatte seinerzeit ergeben, dass ich über diese Firma eine neue Serien Nr. für den Gebrauchtkäufer erhalten könne. Dem ist nun nicht mehr so: Inzwischen hat der Hersteller, Spectrasonics, solche Angelegenheiten selbst in die Hand genommen, wie man mir bei BestService mitteilte.

Das hat mir nicht so ganz geschmeckt. Nur so ein Bauchgefühl, aber es wäre mir lieber gewesen, den Deal mit BestService abzuwickeln, statt mit dem Hersteller, der es ohnehin am liebsten sähe, wenn der Verkauf gar nicht stattfände. Nun, auf meine Anfrage teilte mir Spectrasonics mit, welche Daten ich beibringen müsse, darunter meine Daten, die des Käufers sowie meine Kreditkartendaten - letzteres, weil nämlich eine licence transfer fee (Lizenzübertragungsgebühr - deutsche Sprak schwere Sprak ;-)) in Höhe von 50 US$ fällig werde.

Da habe ich natürlich erstmal geschluckt. Vor knapp 2 Jahren für 350 € gekauft und für 200 wieder vertickt - das geht ja noch, mit diesem Preisverfall muss man bei technischen Produkten rechnen. Nun noch dem Hersteller umgerechnet 40 € für fast Nichtstun in den Rachen werfen - bleibt für mich weniger als die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. Ganz schön happig...

Auf der anderen Seite bin ich froh, dass ich nach monatelanger Suche - Inserate in der Fachzeitschrift KEYS - endlich einen Kaufinteressenten gefunden habe. Noch vor ein paar Jahren wäre das nicht so schwierig gewesen, aber die Zerstörung des Gebrauchtmarktes durch ebay hat eben auch vor Musiksoftware nicht halt gemacht.

Ich werde also die Schnauze halten und die Kohle abdrücken, damit die Sache endlich erledigt ist. Möglichkeiten sich dagegen zu wehren sehe ich nicht: Die Software ist registrierungspflichtig, und registrieren kann man sich nur, wenn man im Besitz einer gültigen Seriennummer ist. Theoretisch hätte sich der Käufer natürlich mit meinen Daten registrieren können... aber auf so schräge Sachen habe ich kein\' Nerv.

Wobei ich es schon interessant fände zu erfahren, wie ihr euch in dieser Situation verhalten hättet. Nebenbei: Ich hätte es dem Käufer auch nicht verdenken können, wenn er vom Kauf Abstand genommen hätte. Ich jedenfalls werde mich kein 2. Mal auf solchen Registrierungswahn einlassen. Dagegen ist Microsoft schon fast ein Waisenknabe mit der Windows-XP-Aktivierung :-o

CU
Olaf

Tilo Nachdenklich bückling „Ich hätte dem Käufer meine Seriennummer/Daten gegeben. Es kann doch nicht...“
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Hallo bückling!

Das musst Du nicht sarkastisch sehen!

"Musst du vielleicht auch noch eine "Lesegebühr" bezahlen, wenn du die Bedienungsanleitung der Software lesen möchtest?"

Leute mit Deinen Einfällen sind in der Industrie sehr gefragt. Man nennt sie Leistungsträger.

@gerry / bückling / Tilo Olaf19
Soft- vs. Hardwaresynths Olaf19