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Freenet Premiere-Aktion zu Ostern 2004 / Weihnachten 2003

kfz_azubi / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

ich bin geprellter Kunde von Freenet, habe bei der Osteraktion einen DSL-Vertrag abgeschlossen, wobei eine D-BOX mit Premiere-Abo versprochen wurde. Der Internetzugang war schnell da, die D-BOX kam aber nie an.

Ich habe mir nun die Mühe gemacht und Strafanzeige erstattet, da es sich offensichtlich nicht um einen Einzelfall handelt. Eine ähnliche Aktion hat auch schon zu Weihnachten 2003 stattgefunden; auch hier gab es geprellte Kunden.

Wenn Sie ebenfalls keine D-BOX erhalten haben, dann bitte ich Sie sich kurz bei mir zu melden.


kfz_azubi@yahoo.de

GarfTermy kfz_azubi „Freenet Premiere-Aktion zu Ostern 2004 / Weihnachten 2003“
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@fnmueller

"...bedenke, dass es ausnahmsweise mal nicht an freenet , sondern an premiere liegt...."

das sehe ich anders.

wenn eine firma ein produkt vertreibt und an ein weiteres produkt bundelt, dann ist diese firma für die einhaltung des vertrages verantwortlich.

wenn also beide vorgänge in einem vertrag geregelt sind, ist freenet für beides verantwortlich.

für die lieferung der d-box ist zwar (eigentlich)premiere zuständig (das ist zu prüfen und sollte im vertrag drinstehen!), wenn die lieferung nicht geschieht ist der bestand des ursprünglichen vertrages gefährdet - denn der vertrag über den dsl-anschluß ist NUR wegen der zusätzlichen premiereaktion zustandegekommen.

das gilt natürlich auch dann, wenn freenet nur zwischenhändler für premiere spielt.

folgen?

* freenet abmahnen die d-box zu liefern, oder die unmöglichkeit der lieferung mitzuteilen
* kommt keine d-box - platzt auch der freenetvertrag
* eventuell schadensersatz gegen freenet

besserer weg?

mit einer rechtschutzversicherung zum anwalt gehen und ihn mit der sache beauftragen. eine anzeige bei der polizei halte ich für wenig ergiebig.

;-)