Ich gucke grade diesen Bericht über Ladendiebe auf RTL und da ich darauf warte, SouthPark gucken zu können, frage ich mich ernsthaft, ob das rechtlich zulässig ist, einen Ladendieb, der das Kaufhaus verlassen hat zu verfolgen und zurück ins Kaufhaus zu bringen!
Meiner Meinung nach hat doch der Kaufhausdetektiv außerhalb des Gebäudes keinerlei Befugnis mehr! Und ob der "Jedermanns-Paragraphen/§127 StPO" hier greift, glaube ich auch nicht, da es ja dann doch nicht mehr auf frischer Tat ist, der Dieb hat ja schließlich den Ort der Tat verlassen!
Wie seht ihr das?
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Das der meine Taschen nicht durchsuchen darf wusste ich, das darf außer der vollziehenden Gewalt niemand, und selbst die nur dann, wenn es begründet ist!
Ich habe es eben zum ersten Mal geschafft, mir den 127 durchzulesen, und muss sagen, das da ja alles drinne steht! Ich bin bisher davon ausgegangen, das man nur sein Hausrecht innerhalb des Eigentums ausüben darf und ansonsten den Verdächtigen zwar verfolgen kann und darf, aber nicht selber eingreifen darf!
Nun gut, danke für die Erklärungen!