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Krankheitsbedingtes Fehlen

Turboman / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


muss man in Deutschland in der Entschuldigung in der Schule auch eintragen, woran man krank war, oder hat man eine Recht auf Privatsphäre? Ein Arzt hat ja auch über seine Patienten zu schweigen, oder?

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doomsday Nachtrag zu: „Lies mal da: http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/datenschutz.pdf Dort...“
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Doch noch eine Anmerkung zur Klarstellung:
Wie in dem Blatt nachlesbar handelt es sich bei Krankendaten um besonders geschützte Daten.
Das heißt auch in deinem Fall : Niemand kann von dir verlangen weitergehende Informationen zu Erkrankungen zu liefern ( früher haben die Eltern z.B. immer gern geschrieben: meine Tochter/ mein Sohn mußte das Bett hüten -eine Formulierung die *.zig Jahre nie beanstandet wurde-). Es reicht in deinem Fall also die Formulierung:
" Ich konnte am....... auf Grund einer Erkrankung am Unterricht nicht
teilnehmen ...." Auf darüber hinausgehende Informationen hat niemand Anspruch (sicherheitshalber habe ich mal meinen Bruder gefragt. Der ist Anwalt!) .

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