Hab ich in einem anderen Forum als Sig eines Users entdeckt.
Gab mir zu denken.
Und die unbestreitbare tatsache, das solche Gesetze vom Volke gewählte "Vertreter" bestimmen.
Jürgen
Hab ich in einem anderen Forum als Sig eines Users entdeckt.
Gab mir zu denken.
Und die unbestreitbare tatsache, das solche Gesetze vom Volke gewählte "Vertreter" bestimmen.
Was hat das mit "Rechtsstaat" zu tun?
Wenn Dinge nicht so ausgestaltet werden, wie sie sollten, dann ist das den Verantwortlichen anzulasten, aber nicht dem System. So, wie du uns das hier hinklatscht, ist das Hetzerei und Populismus. Hast du die Aussage überprüft, oder postest du sie nur, weil sie so schön in dein kleines Weltbild passt? Schade nur, dass sie nicht stimmt ...
Zur Weiterbildung:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_859.html#gesetzgeber
"So sind besonders schwere Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern seit dem 1. April 1998 nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft. Je nach dem Gewicht der einzelnen Straftat können sie jetzt im Regelfall mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mindestens zwei oder fünf Jahren bis zu jeweils fünfzehn Jahren, dem für zeitige Freiheitsstrafen zulässigen Höchstmaß, geahndet werden. Nach früherem Recht betrug der Strafrahmen einheitlich Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."
http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2003/09/23/printbeitrag6.html
"Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz, das an diesem Tag in Kraft trat, ist das Umgehen eines vorhandenen Kopierschutzes nicht mehr erlaubt. Auch werden Hersteller und Verbreiter von Software bestraft, die zur Umgehung des Kopierschutzes verwendet werden kann. Bis zu 100.000,- Euro Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr drohen, wenn man gegen diese Regelung verstößt. Bei gewerblichem Handel erhöht sich das mögliche Strafmaß sogar auf drei Jahre Haft."
HTH, Z
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