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Gewerbe als Schüler?

higgl / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

um mich finanziell über Wasser zu halten, gehe ich neben der Schule und in den Ferien regelmäßig Arbeiten.
Bei einer kleinen Steuerkanzlei betreue ich die EDV und mache so noch ein paar Arbeiten.
Da ich aber auch manchmal bei einem anderen Arbeitgebern jobbe, ist das ganze mit der Lohnsteuerkarte ein ewiges hin und her. Was da alles beachtet werden muss: ich darf nicht über 50 Tage kommen, es kann nur in den Ferien abgerechnet werden...
Das alles nervt mich so, das ich (auch auf Rat von dem Steuerberater) in Erwägung ziehe, ein Gewerbe anzumelden um dann auf Rechnung abzurechnen.
Mir wurde gesagt, dass sämtliche Versicherungen weiter auf meine Eltern laufen können (vor allem Krankenversicherung), so lange ich nicht über 345€/Monat oder insgesamt 4140€ im Jahr Gewinn mache. Davon ist nicht auszugehen.

Ich wollte euch fragen, ob man ihr zu diesem Schritt raten könnt oder ob da mehr Papierkrieg auf mich zukommt, als es letzendlich Vorteile bietet.

Ich freue mich auf ein paar gute Ratschläge

higgl

PS: hoffentlich sind jetzt Selbständigen in der PC-Branche nicht all zu sauer auf mich. Ich weiß, das Schüler wie ich eine Menge Geschäft kaputt machen.

Never argue with an idiot. They drag you down to their level and then beat you with experience.
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Der_Milchmann charlie62 „Das Zauberwort heißt Kleingewerbetreibender . Du zahlst keine Gewerbesteuer,...“
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Hai, genau das ...
darüber hab ich mich auch informiert.
Wenn du die Auflagen nicht beachtest, gibt es massivsten Ärger, zwar glaube ich kaum, dass du als Schüler über 2083,3 Euro monatlichen Gewinn (nicht umsatz) kommen wirst, aber der Haken ist dieser "... unterliegen denselben Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die auch für Privatpersonen gelten ..."

Den Haken den ich dort sehe ist ebenso genau der, den ich bereits erwähnt habe: Wenn du Mist baust, steht kein Rückhalt hinter dir, das heisst, keine Gesellschaft ... du haftest also vollständig so wie ich das verstehe, nicht nur bis zu deiner Einlage. Du bist hier keine Kapitalgesellschaft.

Das heisst: Wenn du ein Netz einer Rechtsanwaltskanzlei betreust - und wenns dabei nur darum geht, einen einzigen PC mit einem anderen zu verbinden und dann ein paar Daten auf einen externen Server zu schieben, egal wie primitiv die Aufgabe ist, wenn was schief geht, interessiert das nicht, im Gegenteil, es kann sogar zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Und wenn du keine Ausbildung in dem bereich hast, fehlen dir garantiert Basiskenntnisse, die du irgendwann brauchst - so ist das fast immer bei Quereinstieg in eine Branche.

Nehmen wir also mal an, der Anwalt vertritt einen Wirtschaftsboss, bei dem der Streitwert um ein paar Millionen liegt und über Nacht verschwinden die Daten, weil das Spiegeln oder das Backup der Platte nicht klappt oder wie auch immer und (du hast es hier mit einem Anwalt zu tun!) der Anwalt weist dir Schuld oder Schuldbeteiligung nach, und das kann und wird er, wenn du der einzige warst, der da am Netz gefummelt hat, dann kannst du dich verdammt warm anziehen. Schadenersatz noch nicht eingerechnet.

Du brauchst auch nur für den kleinen Tante Emma Laden das Netz schmeissen, wenn deren Daten weg sind, ist das auch nicht billig ...

Du siehst, jede Menge Verantwortung und kümmer dich mal um einen Netzausfall, wenn du grad in der Matheklausur steckst :-) Dann zerrt dich die Tante Emma aber an den Ohren raus aus der Klausur :-P

Aber einen Vorteil will ich noch nennen, du kannst ein KfZ auf dein Gewerbe anmelden, allerdings geht das meines Erachtens bei Kleingewerbetreibenden nicht oder nur eingeschränkt, also wieder Pustekuchen.

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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