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Verrät T-Online meine persönlichen Daten?

Sharky66 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,


 


ich habe ein großes problem.


 


Vor einiger Zeit habe ich mich in einem diskussionsforum angemeldet.dort habe ich einen artikel (interview) verfasst,welches fiktiv war! also Frage und Antwort...


mein "interviewpartner" war ein berühmter fußballspieler.es gab schon einige leicht beleidigende aussagen in dem interview,aber es war auch nicht soooo krass..


 


nun hat mich der webmaster dieser hp angeschrieben und meinte es liegt ein "rechtsanwaltliches anliegen " vor und ich soll doch bitte meine persönlichen daten weitergeben,weil er mich sonst nicht schützen kann und meine IP weitergeben muss.


Meine Frage ist,wenn er meine IP adresse weitergibt,wird ihm t-online,wo ich kunde bin,meine persönlichen daten weitergeben?


Wie soll ich mich verhalten..Ich glaube nicht dass mich dieser Webmaster schützen will,deswegen habe ich vorerst keine Stellungnahme abgegeben..


 


Bitte helft mir!


 


Rolf

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Steven R. Sharky66 „Verrät T-Online meine persönlichen Daten?“
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Aber trotzdem dürfte T-Online nicht einfach so meine Daten weitergeben.Nur wieso droht er mir dann,wenn er keine Aussicht auf Erfolg hat,mit der Weitergabe meiner IP.._?

Wenn ich dein posting richtig lese, droht er dir ja gar nicht.
Er (forenwebmaster) will sich selbst nur so wenig Arbeit wie möglich machen!!!
Entweder er hat aus welchem Gründen auch immer, keine logfiles mehr wo deine verwendete IP beim posten gespeichert ist und will so einfach schnell dem Anwalt deine Anschrift rüberreichen, oder er hat deine IP und nur einfach keinen Bock sie dem anwalt rauszugeben bzw. keine Ahnung wem gegenüber er zur auskunft über evtl. verhandene logfiles verpflichtet ist.

Wenn klar das du "mist" gebaut hast, und es ist nicht als freie Meinungsäußerung/Kunst/"Satire/Parodie" einstufbar und ggfs. rechtswidrig was du gemacht hast, will der Anwalt deine ladungsfähige postanschrift, um dich so richtig schön kostenpflichtig abzumahnen!!!

Meine persönliche Meinung ist: wenn du "mist" gebaut hast,und sei es "nur im Internet" mußt du auch dafür gradestehen!
Mein Tip bezüglich verhalten wäre jedoch; da Anwälte ja scharf auf kohle sind, ohne die verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten:
Halt die Füße still. Legal kommt nur der STaatsanwalt an die IP und das auch nur wenn die "gegenseite" strafantrag stellt. und wenn du nicht grade den holocaust verleugnet hast oder zu gravierenden straftaten gegen die "gegenpartei" aufgerufen hast, wird mit sicherheit kein staatsanwalt für solche pillepalle den finger ernsthaft krum machen!!!

So don't panic!


So schnell wirst du in der BRD noch nicht mit arbeitslager und lebenslangem internetverbot bestraft.
ABER IN ZUKUNFT ERST DENKEN UND DANN TIPPEN

P.S. Sag mal die URL falls das posting noch existent ist!
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