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Käufer will Geld zurück !

Rumborak / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


Ich habe bei E-Bay einen AthlonXP 2400 zum Verkauf angeboten, nach
drei Wochen meldet sich der Käufer das die CPU nicht funktioniert,
und er will rechtliche Schritte einleiten ( Anwalt & co ). Ich habe
die CPU aber als geprüft und Funktionstüchtig verkauft.
( die CPU war wirklich in Ordnung ! )
Ich selber habe keinen Anwalt um mich
zu erkundigen, kann der Käufer wirklich das Geld zurückverlangen ?
kann mann auf eine gebrauchte CPU eine Garantie geben?
Und das nach drei Wochen "Ausflug" der CPU !, in diese Zeit kann
die CPU durch X Hände geraten sein!


vielen Dank für Auskünfte !


CU RumBoraK

Mummins Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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@Golem: Im Ergebnis hast Du recht. Es gab einige Urteile, in denen bestätigt wurde,
dass einem Privatmann eine solche Regelung nicht zuzumuten wäre und über das Ziel hinausgeht. Rein rechtlich gesehen gilt die Gewährleistung aber auch für den Privatmann.
Eine Reklamation gem. BGB unverzüglich ab bemerken angezeigt werden, d.h. ohne schuldhaftes zögern.
Schreib dem Typen er solle die Sache ruhig an seinen RA geben, dann wirst Du sehen,
dass nichts passieren wird. Die meisten Leute geben nach um Ruhe zu haben, darauf
spekuliert der Käufer wohl.
Ich hatte sowas auch schon. Habe auf ebay nen ungebrauchten original verpackten Akku
verkauft. Habe darauf hingewiesen, dass er schon 3Jahre rumliegt und daher keine
Funktionsgarantie geben kann. Natürlich ging er wohl wirklich nicht mehr.
Es ging nur um 20€ deshalb wollte ich mir eine negative Bewertung sparen und hab dem
Kerl das Geld zurücküberwiesen.