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Urteil: Computer fast immer steuerlich absetzbar

Gurus / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Privat angeschaffte Computer sind jetzt in fast allen Fällen steuerlich absetzbar. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 135/01) kann ein privat angeschaffter, aber beruflich genutzter PC ein Arbeitsmittel sein, teilt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin mit.


weiter gehts hier:
http://www.tecchannel.de/news/business/15513/


 


MfG
Gurus

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charlie62 Markus Klümper „Vom Prinzip her war die Lage ja schon immer so. Schon immer waren privat...“
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So kann ein Arbeitnehmer seinen Rechner komplett veranschlagen, wenn er ihn mindestens zu 90 Prozent für den Job benutzt. Bei einem höheren Privatanteil sind die Kosten entsprechend der gearbeiteten Zeit absetzbar. Die Finanzrichter gingen noch weiter: Ließen sich die Stunden vor dem Computer nicht exakt in Frei- und Arbeitszeit unterteilen, könne der Steuerzahler eine Pauschale von 50 Prozent ansetzen.

Es gibt sicherlich Leute, die nutzen ihren Computer nur privat. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass sich eine Privatperson einen Computer anschafft und diesen nur beruflich nutzt.

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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