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Am Dienstag wurde in Europa die Gewaltenteilung usgehebelt.

xafford / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Europaparlament hat am Dienstag die neue EU-Urheberrechtsdirektive verabschiedet. Es dürfte ziemlich voll gewesen sein in Brüssel, denn neben den 626 Parlamentariern ware noch über 4700 Lobbyisten anwesend. Dementsprechend fiel auch die Direktive aus. Durchweg sämtliche verschärfungen, die von der Medienindustrie gewünscht waren gingen seidenweich durch, hingegen wurden alle Bedenken von Datenschützern und Bürgerrechtlern komplett ignoriert.
Wer denkt, daß ihn das nicht berührt sollte mal in seine alten Sozialkundebücher schauen, dort kann er lesen, daß in D die Gewaltenteilung tief verankert ist (und bald war). Exekutive, Judikative und Legeslative sind getrennt und die Exekutivgewalt ist Monopol des Staates.
Bald haben wir die 3. Macht, die Medikative. Die Medienindustrie bekommt quasi-exekutive Rechte. Extra für die Medienindustrie wurde eine Auskunftspflicht der Provider verankert. Sie braucht keine richterlichen Anordnungen mehr, sie braucht keine Anzeige mehr, sie braucht kein Verfahren mehr um die Personendaten bei einem Provider anhand der IP zu erlangen. Sie darf selbsttätig ermitteln. Fehlt nur noch, daß sie auch gleich Urteil und Strafe verkünden dürfen.
Wem das schon übel erscheint, der kann sich auf die nächste Version freuen, die z.B. das Verbot von Verschlüsselung von Daten vorsieht.
Ich frag mich echt, mit wem die Medienhure ins Bett gestiegen ist, um solche Befugnisse, die über denen der staatlichen Ermittlungsbehörden liegen, zu bekommen, wahrscheinlich mit jedem.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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xafford Nachtrag zu: „Ich empfehle Dir die Lektüre folgender Abhandlung, vor allem Punkt 2:...“
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PS: Hier noch ein Kommentar zu der geplanten Umsetzung in Deutschland:

Zum Beispiel denke man in der Tat darüber nach, "ob einzelne Rechteinhaber künftig von Providern Auskunft darüber erhalten können, wer sich hinter einer bestimmten Adresse verbirgt und Rechtsverletzungen begeht." Derzeit können nur Strafverfolgungsbehörden solche Auskünfte erhalten. Derartige Auskunftsansprüche seien ein sensibles datenschutzrechtliches und damit auch politisch heikles Thema, sagte Zypries.

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