Ich bin dabei mehrere Rechner mit aktueller Software auszustatten und habe daher zweimal die PC SUITE 2004 gekauft, die überall für 20 - 25 Euro gehandelt wird. Bei diesem Paket sind Star Office 7.0 sowie Corel Draw Essential 2 sowie weitere Produkte enthalten. Dieses Paket darf offiziell nur mit Komplett-Rechnern gebundelt verkauft werden, dies geht aus dem Lizensvertrag eindeutig hervor. Doch eigentlich ist die ganze OEM-Vorschrift lt. dem bekannten BGH-Urteil hinfällig. Wie siehts denn nun in der Praxis aus? Sind solche EULAs nur rechtswidrige Drohungen und Einschüchterungsversuche die in der Praxis keinen Wert haben? oder ist das Urteil nicht so allgemeingültig bzw. überholt? Werde ich im Extremfall als Benutzer von Raubkopien eingestuft? Mir ist es wichtig meine ganze Software absolut wasserdicht legal zu betreiben, auch aus moralischen Gründen. Wer ist in der Materie auf dem neuesten Stand?
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Kleine Story zum Thema:
Vor ein paar Wochen habe ich mir bei einem m.E. respektablen Webshop jeweils einmal XP Pro MUI SB und W2k Pro SB bestellt. Da ich bisher keine Zeit hatte, habe ich mir jetzt erst die Lieferung genauer angeschaut. Auf beiden Päckchen klebt ein Aufkleber mit "OEM Product" den ich je nach deutschem oder englischem Hinweis außen am PC anbringen sollte oder verpflichtet bin dies zu tun. Auf den Begleitheftchen steht auch "Vertrieb nur mit einem neuen PC" bzw. "For distribution only with a new PC".
Beides habe ich zu einem marktüblichen Preis gekauft, so dass ich keinerlei Verdacht bzgl. Illegalität habe.
Ich habe noch mal beim Shop angerufen und dort wurde mir geklärt, dass das bei SB-Versionen so ist und beim Aufkleber im Normalfall statt "OEM-Product" der Name des Herstellers des PC steht, so wie ich das auch von vielen Geräten kenne. Abgesehen davon bezieht der Shop seine Lieferungen von einem großen deutschen Distributor, der sich sowas auch nicht leisten kann.
Dahingehend sind meine Zweifel ausgeräumt.
Das bedeutet m.E., dass ich dieses Produkt in gutem Glauben gemäß §932 BGB rechtmäßig erworben habe und nach (1) damit Eigentümer (im speziellen Fall wohl Lizenznehmer) bin.
Solltest Du also die Software unter diesen Umständen erworben haben, kannst Du Dich m.E. immer auf den Rechtsgrundsatz der Gutgläubigkeit berufen, es sei denn Du hast das Zeug zu einem Dumping-Preis gekauft, der Dich hätte stutzig werden lassen müssen.
Meine persönliche Einschätzung, keine Rechtsberatung...
Hier geht's übrigens zu dem o.g. Urteil des BGH. Kannte ich auch nicht, wohl eins von vielen was nicht umgesetzt wird.