Nach dem nun eMule und eDonkey offenbar eingetragene Warenzeichen sind (http://www.emule-mods.de/?news=1), darf man sie überhautnoch benutzen?
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könnte man dem herrn nicht mal die anwaltslizenz entziehen?
er ist der richtige mustertyp vom winkeladvokaten, rechtsverdreher oder wie auch immer. auf jeden fall ein absolutes negativbeispiel für alle juristen :-(