Moin,
@Rika
das ist soo nicht ganz richtig!
Klar, anschauen ist jedem gestattet, sonst wäre es ja auch nicht im Fernsehen!
Trotzdem haben auch die Sender Rechte an ihren Produktionen, wenn nicht die, dann die Producer!
Das casus knaxus ist:
wemm führe ich die gedownloadeten Videos vor?
Das es so etwas wie Vorführrechte gibt, ist seit zig Jahren beileibe nichts Neues.
Was Du Dir lädst geht es in deinen "Befugnisbereich" über (Besitz wäre an dieser Stelle etwas übertrieben) ... wenn Du es Dir nur selbst anschaust und es keinem anderen zugänglich machst, ist das i.O.
wenn du es aber anders als über die dazu berechtigte Sendeanstalt weiterverbreitest, bist pro forma ebenfalls eine Art "Sender" ... und die müssen dafür zahlen Filme, Musik, Videos etc. aufzuführen!
Insofern haben die "Ratgeber" von Jumpin.... nicht unrecht!
Gruß
Andylol