Ein Zusatzläutewerk bei einer TAE an 5+6 angeschlossen kann nur funktionieren, wenn das Telefon nicht eingesteckt ist, das kann’s ja wohl nicht sein.
Wenn er's am NTA (= erste TAE) betreibt, dann muss das sogar so sein!
An Klemme W bzw. Klemme 3 bei einer TAE geht schon, aber neuere Telefone haben zum Teil keine W-Ader mehr, dann bekommt Klemme W bzw. 3 keine Spannung.
Beim Impulswahlverfahren musste eine W-Ader vorhanden sein, ansonsten klingelte der Wecker beim wählen immer mit.
Heute hat doch fast jeder das Mehrfrequenzwahlverfahren, da gibt es dies Problem nicht mehr.
Und wie schon gesagt, die neuen Telefone haben oft keine W-Ader mehr,
dann muss man das Läutewerk parallel zum Telefon anklemmen.
Ich bezog mich damit ehr auf das Telekom TZG / die orginale Telekomklingel und wie das da angeklemmt werden muss.
Wie gesagt, ich kann (und draf) - als Telekom-Techniker - nur sagen, dass es nach Vorschrift nicht parallel geschaltet werden darf - dass die Praxis meist anders aussieht, weiß ich.