Hallo, will man sich eine Domain mit einem Städtenamen sichern, wie bspw. weise:
www.information-frankfurt.de , so muss man sich meines Wissens nach erst erkundigen, ob man das als Privatperson überhaupt darf oder liege ich da falsch? Wenn nicht, wo muss man sich erkundigen, kennt jemand derartige Fälle oder darf man das generell nicht?
Gruss Heinz
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auch aus Domain-recht.de:
tauchschule-dortmund.de - Neue Abmahnwelle?
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Die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 18.03.2003, Az.: 4 U 14/03) ueber die Domain tauchschule-dortmund.de bleibt weiter in aller Munde. Das OLG hatte den Inhaber die Nutzung der Domain verboten. Dieser hat mittlerweile Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht.
Im Rahmen des Rechtsstreits zweier dortmunder Tauchschulen erklaerte das OLG die Nutzung der Domain tauchschule-dortmund.de durch den Beklagten fuer wettbewerbswidrig, weil er mit dem Domain-Namen eine "Spitzenstellung" behaupte, die er nicht inne habe. Hiergegen will der Beklagte in Revision vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehen, weshalb er Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist notwendig, wenn das Berufungsgericht (hier OLG Hamm) in seiner Entscheidung von sich aus die Revision nicht zulaesst, aber eine Partei des Rechtsstreits das Urteil ueberpruefen lassen will. In diesem Falle ist eine Pruefung der Entscheidung geboten, da sie starke Auswirkungen auf den Domain-Markt entfaltet.
Aus Sicht verschiedener Juristen, ist die Entscheidung des OLG Hamm von hoher Brisanz, da mit ihr von jeder Domain, die aus einer Branchen- oder sonstigen generischen Bezeichnung in Verbindung mit einem Ortsnamen besteht, eine wettbewerbswidrige Nutzung ausgeht. Das fuehre die Abmahner auf den Plan, warnt Rechtsanwalt Christian Vaulont bei heise.de, und ist auch schon, wie Rechtsanwalt Prehm auf markenplatz.de mitteilt, eingetreten.
Man darf gespannt sein, ob die Revision zugelassen wird.
> http://www.tauchschule-dortmund.de
Die Entscheidung des OLG Hamm finden Sie unter:
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/branche-stadt-domain.htm
Vertiefende Informationen zum Urteil des OLG Hamm unter:
> http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=148
Die Entscheidung des OLG Hamm wird u.a. diskutiert unter:
> http://www.domain-people.de
> http://www.heise.de/newsticker/data/ad-17.05.03-000/
Also, auch wenn der OB oder Oberstadtdirektor schriftlich zustimmt (was sein nachfolger dann davon hält ist egal), so ist zu beachten, das nicht andere sich davon beeinträchtgt fühlen.
Aber wenn FRANKFURT-informationen.de wegen des Städtenamens untersagt wird, frankfurter-informationen.de ist was anderes und nicht exakt der Städtename!
Man kann natürlich auch ganz klever sein, und sich beide sichern. Wenns mit der besseren mal Ärger gibt, kein Problem...