Hi,
grundsätzlich gilt, dass Mängel an der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen sind. Mietminderung kann außderdem nur infrage kommen, wenn der Mangel nicht schon bei Abschluss des Mietvertrages bekannt war und die Wohnung so akzeptiert wurde.
Ansonsten ist das Vorgehen folgendermaßen:
1. Dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist für die Beseitigung setzen. Wenn dann nichts passiert ist, also weder der Mangel beseitigt, noch eine Zusage des Vermieters (schriftlich!) über die Beseitigung des Mangels vorliegt: Nochmal schreiben und eine Nachfrist setzen. Ich würde diese Schreiben per Einschreiben mit Rückschein schicken, kostet zwar für einen popeligen Brief 4,40 €, aber man hat einen Nachweis, dass der Brief beim Vermieter wirklich angekommen ist.
2. Wenn das alles nichts bringt, kann Mietminderung in Betracht kommen, die Höhe der Mietminderung festzusetzen ist allerdings etwas knifflig, da sind sich auch die Gerichte nicht immer einig. Ich würde an dieser Stelle den Mieterschutz bzw. einen Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung kommt dafür normalerweise auf) einschalten.
3. Wenn es in der Wohnung wegen der undichten Fenster so kalt ist, dass zwischen 6:00 Uhr und 23:00 Uhr eine Temperatur von 20 - 22 °C nicht erreicht wird, muss der Vermieter sofort Abhilfe schaffen. Sollte dein Wärmebedürfnis allerdings noch größer sein, dann hilft nur zusätzliche Heizung oder dicker Pullover.
Wenn dein Vermieter auf die schriftliche Mängelanzeige nicht reagiert bzw. es ablehnt, etwas zu unternehmen, dann würde ich auf jeden Faller Mieterschutz bzw. Rechtsanwalt einschalten, denn die ganze Materie ist nicht so einfach.
Viel Glück!
CU
Jaelle