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Wer kennt sich mit Mietminderung aus?

Woidl1 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hey Jungs,


wohne seit Oktober letzen Jahres in meiner Bude. So ist alles ok, nur die Fenster sind Holzfenster und da zieht im Winter volle kanne die Kälte durch. Wenn es dann auch noch sehr Windig ist, dann weht es mir sogar die Blätter von meinem Schreibtisch, der 2 Meter entfernt steht. Kein Witz. Die Heizung läuft im Winter auch immer volle pulle, ich muss sogar noch einen kleinen Elektroofen dazuschalten, was mir widerum sehr viel Strom kostet.


Leider habe ich verpennt diesen Mangel sofort zu Melden. Kann ich das immer noch machen oder bin ich jetzt schon zu spät dran?


Wenn ich es noch machen kann...wo finde ich heraus um wieviel Prozent ich Mindern kann?

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jaelle Woidl1 „Wer kennt sich mit Mietminderung aus?“
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Hi,
grundsätzlich gilt, dass Mängel an der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen sind. Mietminderung kann außderdem nur infrage kommen, wenn der Mangel nicht schon bei Abschluss des Mietvertrages bekannt war und die Wohnung so akzeptiert wurde.

Ansonsten ist das Vorgehen folgendermaßen:

1. Dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist für die Beseitigung setzen. Wenn dann nichts passiert ist, also weder der Mangel beseitigt, noch eine Zusage des Vermieters (schriftlich!) über die Beseitigung des Mangels vorliegt: Nochmal schreiben und eine Nachfrist setzen. Ich würde diese Schreiben per Einschreiben mit Rückschein schicken, kostet zwar für einen popeligen Brief 4,40 €, aber man hat einen Nachweis, dass der Brief beim Vermieter wirklich angekommen ist.

2. Wenn das alles nichts bringt, kann Mietminderung in Betracht kommen, die Höhe der Mietminderung festzusetzen ist allerdings etwas knifflig, da sind sich auch die Gerichte nicht immer einig. Ich würde an dieser Stelle den Mieterschutz bzw. einen Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung kommt dafür normalerweise auf) einschalten.

3. Wenn es in der Wohnung wegen der undichten Fenster so kalt ist, dass zwischen 6:00 Uhr und 23:00 Uhr eine Temperatur von 20 - 22 °C nicht erreicht wird, muss der Vermieter sofort Abhilfe schaffen. Sollte dein Wärmebedürfnis allerdings noch größer sein, dann hilft nur zusätzliche Heizung oder dicker Pullover.

Wenn dein Vermieter auf die schriftliche Mängelanzeige nicht reagiert bzw. es ablehnt, etwas zu unternehmen, dann würde ich auf jeden Faller Mieterschutz bzw. Rechtsanwalt einschalten, denn die ganze Materie ist nicht so einfach.

Viel Glück!

CU
Jaelle

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