also ich möchte wissen ob es verboten ist auf einen anderen computer zuzugreifen wenn man nichts verändert?
Allgemeines 22.015 Themen, 149.118 Beiträge
Auf Deine Fragestellung passt der Tatbestand "Ausspähen von Daten".
Das Ausspähen von Daten wird in § 202a StGB unter Strafe gestellt und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Es handelt aufgrund des Strafrahmens um ein Vergehen. D.h. der Versuch des Ausspähens wird nicht bestraft.
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
