Hallo zusammen!
Die Verschärfung des Urheberrechts war den Vertretern der Länder nicht weit genug gegangen - jetzt wurde ein Kompromiss gefunden:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.07.03-001/
Ursprüngliche Forderung: Die Privatkopie sollte nur dann zulässig sein, wenn das Original "explizit" aus einer legalen Quelle stamme. Jetzt hat man sich darauf geeinigt, dass Privatkopien nur dann verboten sind, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" ist - hmmm... so richtig weltbewegend ist der Unterschied zwischen beiden Fassungen aber nicht, oder?
CU
Olaf
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Na doch schon.
Nach Fassung 1 mußte man das Original im Zweifelsfall selbst auf den Tisch legen können.
Nach Fassung 2 muß (von der Ermittlungsbehöre) BEWIESEN werden, daß der Besitzer der Privatkopie KEIN (legales) Original besitzt oder besessen hatte.
sapere aude
A4.