Internetanschluss und Tarife 23.325 Themen, 97.957 Beiträge

Störungsausfall - Telekom - ab 22.00 Uhr

spinne.im.netz / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, liebe community!


Da ich nirgendwo was gelesen hab - muss ichs mal allen sagen: gestern, so ab 22.00 Uhr gab es von Seiten der Telekom (nicht T-Online) massive Störungsfälle (laut Ansage - ein Gewitter ??). Nachdem ich mal wieder hin und her verbunden wurde, war mir klar, dass ich wieder nix weiss. So ab 0.15 Uhr war immer noch kein Zugang möglich! - Na ja, ich muss doch auch irgendwie immer pünktlich zahlen, oder? Dies ist nun schon das vierte Mal innerhalb nicht mal eines Jahres - ts,


noch was: betroffen waren (jedenfalls das, was ich noch in Erfahrung gebracht habe) Raum Ulm und Tübingen - hat sonst noch jmd. aus anderen Bereichen Probleme gehabt?

bei Antwort benachrichtigen
Herman Munster spinne.im.netz „Störungsausfall - Telekom - ab 22.00 Uhr“
Optionen

Ganz bestimmt sogar, sofern sonst noch jemand in der Zeit die Dienste der Post bzw. T-Online in Anspruch nehmen wollte. Auch in Ulm und Tübingen ist man schon ne Weile von den Bäumen runter in der Ebene gezogen und hat sich des einen und anderen technischen Fortschrittes bemächtigt und sich zunutze gemacht. Und ich meine nicht nur Faustkeile.

Aber wenn Du darauf hinauswillst, den Rechnungsbetrag entsprechend zu kürzen, dann mach Dich auf Gegenwind gefaßt: das ist "höhere Gewalt". D.h. bei der Tatsache des Blitzeinschlages ist die Post schuldlos. Ein Blitz schlägt ein, wo er will, nicht, wo die Post es gerne hätte. Du kannst denen nur am Zeug flicken, wenn Du nachweisen kannst, daß die Möglichkeit eines Blitzeinschlages (grob) fahrlässig herbeigeführt und/oder substantiell vergrößert wurde. Bzw., wenn sie sich mit der Reparatur erheblich mehr Zeit lassen als nötig. Prinzipiell dauert es so lange wie es dauert. Wenn´s aber doppelt und dreifach solang dauert, den Kram zu reparieren, obwohl ohne Mühe eine kürzere Reparaturzeit möglich gewesen wäre... tja, dann!

Als Privatmensch hast Du da schlechte Karten. Wenn Du aber für Deine Firma nachweisen kannst, daß Dir in der Ausfallzeit Aufträge über 130 Millionen € durch die Lappen gegangen sind, dann isses schon was anderes.

bei Antwort benachrichtigen