legal/illegal sind hier irgendwie nicht die geeigneten Worte.
Gem. AGB ist die Nutzung eines Endverbraucher-Flatratetarifs als zentraler Internetzugang in z.B. einem Firmennetz natürlich nicht ok. Wenn das jeder machen würde wären Flatrates zu diesen Preisen nicht möglich (Mischkalkulation in punkto Leitungsauslastung total versaut. So Flat gedacht ist die Flatrate also dann doch nicht ;-) )
Das ist der (nachvollziehbare) Hintergrund.
Ergo: Wenn du also für ein privates(!) Kleinnetz einen Router einsetzt anstatt die Strippen jedesmal umzustöpseln, dann wird das sicher toleriert, weils unterm Strich keinen Unterschied macht (Das haben die wahrscheinlich mit "geduldet" gemeint)
Wenn du einen professionellen Einsatz in einem Geschäftsnetz vorhast:
Bleib fair und nimm den von den meisten Providern angebotenen Business-Flatrate-Tarif.
Zur Technik: Nö, überprüfen können die das nicht, für deinen Provider fühlt sich der Router wie ein (1) Benutzer an...