Hilfe!
Ein PC-Profi, der auch Hausmeister in meinem Haus ist, schickte mir "anscheinend" 2 mal o.G. NORTON hat alles abgefangen, auch Absender-E-Mail Adresse.
Ist rechtlich sicherer Nachweis des Absenders möglich?
Die Staatsanwaltschaft hat nach Anzeige gegen unbekannt Fragebogen an vermutlichen Täter geschickt, und die Antwort lautet nach vielen Wochen:
1. Beschuldigter antwortet, ihre E-Mail Adresse nicht gekannt zu haben.
2. Der Vorname sei ausgeschrieben, nicht abgekürzt (Anke Beckmann, statt A.Beckmann), also habe ein Hacker versucht, sie anzuschwärzen.
Wer kann Tip geben?