Hallo,
ich habe eine Frage zu Ebay und ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen:
Ich habe Schlittschuhe ersteigert. Laut der Artikelbeschreibung sollten sie "
Definitiv kamen sie aber total dreckig bei mir an (ich war wirklich entsetzt das jemand so etwas verschickt), sie haben starke Schrammen, an einer Stelle fehlt sogar ein kleines Stückchen Plastik, die Kufen waren verrostet und sind völlig stumpf. Sicherlich wurden sie nicht nur zweimal gefahren und wenn dann weiss ich nicht wie derjenige damit gefahren ist. Davon dass die Kufen stumpf oder verrostet sind, stand natürlich auch nichts in der Beschreibung.
Ich habe den Verkäufer um eine Einigung gebeten, aber es kam lediglich eine patzige Antwort in der er mir erklärt hat, dass Schlittschuhe eben nunmal so aussehen wenn sie zweimal gefahren wurden, die Kufen nicht stumpf sein können, Metall rostet wenn es an Eis kommt, die Schuhe nicht dreckig waren und das völlig übertrieben von mir wäre. Ich dachte wirklich ich falle vom Stuhl. Auf eine weitere Mail kam keine Reaktion mehr.
Ich habe für die Schlittschuhe EUR 20,50 (mit Porto EUR 27,50) bezahlt und somit greift hier glaube ich das Käuferschutprogramm nicht, oder?
Weiss jemand was man dagegen unternehmen kann? Es geht zwar "nur" um EUR 27,50 (mit dem Porto) aber ich finde das eine absolute Frechheit und denke dass man das nicht einfach so hinnehmen sollte.
Nach dem Käuferschutzprogramm soll man eine Mail senden in der man den Verkäufer dazu auffordert den Artikel wie in der Beschreibung zu senden. Das macht hier doch gar keinen Sinn, oder? Er hat ja sicher den selben Artikel nicht nochmal in besserem Zustand.
Ich würde mich wirklich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schonmal.
Liebe Grüsse
Veronika
Allgemeines 21.929 Themen, 147.300 Beiträge
Wenn der Verkäufer sich nicht gütlich mit Dir einigen will(Was ein vernünftiger Ebayer sofort machen würde) gib dieser Person eine negative Bewertung. Das warnt zukünftige Käufer und kann diesem Schmuddelverkäufer bei einer Häufung von negativen Bewertungen das Geschäft deutlich vermiesen.Eine ev. Rachebewertung von seiner Seite kannst Du entsprechend kommentieren. Das alles solltest Du aber nur machen, wenn der Verkäufer absolut auf Stur schaltet und seinen Mist nicht zurücknimmt.