Hallo,
        
        machen wir uns nichts vor - der gläserne User ist längst Realität und die "Big Brother is watching you"-Mentalität seitens des Staates ist wahrscheinlich nirgendwo ausgeprägter als im www.
        
        Mal eine Frage hierzu:
        Wie anerkannt sind eigentlich die Logfiles der Einwahl-Provider als Beweismittel, um jemanden einer Computer-Straftat zu überführen? Angenommen, eines Tages kommt die Polizei zu mir und will mir irgendwas anhängen, was mit zum "Tatzeitpunkt" meiner temporären IP verübt worden sein soll - ist eine Ziffernkombination Beweis genug...??
        
        Grüße,
        Datenschützer
      
