Hallo,
habe in einer Excel Tabelle folgendes Problem :
In zwei Zellen stehen Datumswerte der Form TT.MM., also z.B.
Zelle b14=28.5. und Zelle b16=30.6.
Jetzt möchte ich den Wert einer anderen Zelle von einer Vergleichsoperation abhängig machen.
Beispiel: Zelle b20=Wenn(b14 kleiner b16 dann b14, sonst b16)
Kann man Zellen diesen Formats überhaupt so vergleichen ?
Meine Formel führt nämlich zu seltsamen Ergebnissen, bei manchen Daten funktioniert der Vergleich, bei manchen nicht.
Muss ich die Zellwerte ggf. mit einer Funktion vorher umwandeln ?
Falls ja, welche Funktion bezieht sich nur auf Tag und Monat ?
Danke für Eure Hilfe !
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Hi,
dass mit den paradoxen Ergebnisse hängt eben damit zusammen, dass Excel jedem Datum den Wert 0 oder 1 + n zuweist. Daher wirst Du nicht um die komplette Datumsangabe herumkommen. Wenn Du das komplette Datum eingibst und Daten vergleichst, rechnet excel eben nicht mit Datumsformaten, sonderm mit den zugewiesenen Werten. Hier ist eine größer oder kleiner Unterscheidung sowie die Berechnung von Differenzwerten möglich.
Durch die Angabe von Tages- und Monatsdaten in gesonderten Spalten, vergleicht Excel die Daten in den betreffebdeb Spalten. Daher ist der 1.7., gegliedert in Tages- und Monatspalte logischerweise kleiner als der 28.05
Ich hatte hatte ein ähnliches Problem, wo ich mit Datumsformaten über mehrere Jahre arbeiten musste. Das Problem bei den Daten über mehrere Jahre ist unser Schaltjahr. Man kann gerade bei Verjährungsfristen nicht global mit 365 Tagen pro Jahr arbeiten, da sich die Tage durch die Schaltjahre verschieben. Eine Möglichkeit, die genaue Laufzeit einer Verjährungsfrist zu berechnen, ist die Umrechnung in Tage. Hierbei rechnest Du meinetwegen den 28.05.2005 minus 28.05.2000. Das Ergebnis formaierst Du in ein numerisches Format, also vom Datum in eine Zahl. Dieser Wert entspricht der Laufzeit der Verjährungsfrist in Tage.
Auf die gleiche Weise kannst Du nun die bisherige Laufzeit errechnen, sollte die Verjährungsfrist unterbrochen werden. Mit der Berechnung der bereitsabgelaufenden Frist ist es nun über die Subtraktion vom Gesamtlaufziet minus verstrichener Laufzeit möglich, die noch ausstehende Laufzeit zu berechnen.
Ich habe jetzt zwar keine Ahnung, ob nach dem Finanzrecht die Verjährung nun von vorne beginnt oder wieder dort einsetzt, wo die Unterbrechnung stattgefunden hat. Dieses Thema liegt bei mir schon relativ lange zurück. Solltest Du aber nun mit der Rest zeit rechnen müssen, ist die Berechnung der Ablauffrist recht einfach. Man nehme das Tagesdatum, an dem die Frist wieder einsetzt und addiere die noch ausstehenden Tage dazu. Als Ergebnis erhälst Du das neue Ablaufdatum. So wie ich die Sache sehe, kann Excel auf diese Weise mit den Schaltjahren umgehen.
Es ist zwar eine riesen Huddelei, bis Du zum Ergebnis kommst, aber es ist zumindest 'ne Möglichkeit. Jag' mir doch Deine eMail-Adresse rüber. Dann kann ich Dir vielleicht 'ne Mustertabelle zukommen lassen, damit mein Geschreibsel nicht trockenen Theorie bleibt. Du erreichst mich unter manfred.schachtschneider@landkreis-konstanz.de
Gruß
Schachti