Na, ein MP3 wirst Du ja wohl noch schneller hinbekommen. Die Frage ist nicht, wie kompliziert etwas ist. Eine MIDI-Datei von einem existierenden Stück stellt wie eine Coverversion eine Bearbeitung dar, deshalb ist die Rechtslage hier leicht anders; und ob Du ein eigenes Musikstück im MIDI-Format komponierst, etwas Aufwendigeres machst oder ein paar Töne auf der Blockflöte einspielst, die Urheberrechts- / Nutzungsrechtslage ist in allen Fällen die gleiche.
Im Grunde macht man sich mit allem, was man nicht selbst gemacht oder wofür man die ausdrückliche Erlaubnis hat, strafbar.
Robin