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Laserdrucker (Toner)

Michbeck (Anonym) / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich bin fast täglich damit beschäftigt Laserdrucker zu reinigen. Manche sind so mit Toner verdreckt das ich eine Stunde brauche nur zum reinigen, bevor ich anfangen kann den Drucker zu reparieren. Hier nun meine Frage: weiß jemand ob dieser Toner gesundheitsschädlich ist?? Ich würde da gerne mehr drüber wissen!!

MFG MichBeck

hiddenpeak Michbeck (Anonym) „Laserdrucker (Toner)“
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Hallo,

siehe viertletzte Zeile; sieht also ganz gut aus. Das schädlichste am Laserdrucker ist wohl das im Betrieb entstehende Ozon.

cu hp.


Sicherheit und Umweltschutz, Gruppe D



Beispielliste der Gefahrstoffe für die Gefahrstofferfassusng


Was ist ein Gefahrstoff?

§ 3a GefStoffV definiert:
(1) Gefährliche Stoffe oder Zubereitungen sind Stoffe oder Zubereitungen, mit folgenden Eigenschaften:

1. explosionsgefährlich
2. Brand fördernd
3. hoch entzündlich
4. leicht entzündlich
5. entzündlich
6. sehr giftig
7. giftig
8. gesundheitsschädlich
9. ätzend

10. reizend
11. sensibilisierend
12. Krebs erzeugend
13. Frucht schädigend
14. reproduktionstoxisch
15. sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen
16. umweltgefährlich

Ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen.

(2) Umwelt gefährlich sind Stoffe oder Zubereitungen, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können. Diese Gefahrenbezeichnung ist neu in die GefStoffV aufgenommen worden, so dass die meisten umweltgefährdenden Stoffe noch nicht gekennzeichnet sind.

(3) Als gesundheitsschädlich gelten auch solche Stoffe oder Zubereitungen, bei denen ein begründeter Verdacht dafür besteht, dass sie Krebs erzeugend, Frucht schädigend oder reproduktionstoxisch sind.


Einige Gefahrstoffe, die erfahrungsgemäß bei der Erfassung Probleme bereiten


Nicht gekennzeichnete Gefahrstoff sind z.B.:
- Kühlschmiermittel (z.T. Krebs erregend, Möglichkeit der
Verkeimung)
- Bohröl
- Bohrölemulsion
- Weichlot und Flussmittel (Bei Erwärmung können
gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen)
- Hartlot z.B. Kadmium haltig (A306) (Bei Erwärmung
können gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen)
- Kaltreiniger (enthält verschiedene Lösungsmittel, z.T.
brennbar und giftig)
- Epoxid haltige Leiterplatten (soweit sie mechanisch
bearbeitet werden (sägen, bohren), dabei können
gesundheitsschädliche Dämpfe und Stäube
entstehen)
- Metalle z.B. Indium, Blei (gesundheitsschädlich beim
Verschlucken)
- Buchen- und Eichenholzfeinstaub (Krebs erregend)
- Putz- und Reinigungsmittel (z.T. ätzend und
gesundheitsschädlich)

Als Gefahrstoff gekennzeichnete Stoffe oder Zubereitungen, die nicht erfasst werden müssen:
- Kleinmengen von Klebern wie ein oder zwei Tuben Pattex oder Uhu
- Filzschreiber mit brennbaren und/oder gesundheitsschädlichen Lösungsmitteln
- Tippex
- Gummierstifte
- anderes Büromaterial
sofern diese Stoffe oder Zubereitungen nicht in größeren Mengen im Arbeitsbereich bevorratet werden.

Keine Gefahrstoffe sind z.B.:
- Toner für Kopierer
- Farbbänder
- Magnetbänder und Disketten
- Tesafilm