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Nepp bei arl.com

(Anonym) / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich bestellet bei Arlt 2 Speicherriegel 128MB und einen Toner für meinen Laser.
Vorher fragte ich bei der Hotline nach ob es Markenspeicher sei, da die Riegel ca.20,-DM teurer waren als bei anderen Anbietern. Das wurde mir bestätigt.

Das Paket kam (187,-DM per Nachnahme)und es waren nur billige Speicher von Qtech drin, also per mail reklamiert und mir wurde die Rücknahme angeboten.
Ich schickte das Paket auf meine Kosten (12,-DM) zurück und vermerkte auf der Rechnung das ich als ausgleich einen Infineon Riegel für 105,-DM (lt. Webshop) haben möchte und den Rest als VR-Scheck.

Paket kam, Scheck nicht.

Also wieder per mail geschrieben und auch promt von Carsten Schlegel eine Antwort erhalten.
"Das Geld von UPS ist noch nicht da also gibts auch keinen Scheck." Anbei auch eine Rechnug was ich zu bekommen hätte:


Gutschrift 2 x DIMM 128MB 70,69 141,38 DM
Versand 19,83 DM
zzgl. MwSt. 16% 25,79 DM
Summe Brutto 187,00 DM

Rechnung 1 x DIMM 128MB Infineon 99,99 99,99 DM
Versand 19,83 DM
zzgl. MwSt. 16% 19,17 DM
Summe Brutto 138,99 DM

Differenzbetrag 48,01 DM


Hä, ich hatte doch einen Preis von 105,-DM (Brutto) im Webshop ausgemacht, aber die Erklärung kam sofort:

"wir können bei Umtausch nur den Tagespreis bei Eingang der Rücksendung verwenden
(Eingangsdatum)."
Nicht das Bestelldatum??
Was wäre denn gewesen wenn der Speicherpreis um die Hälfte gefallen wäre?

Und wo ist meine Gutschrift für den Versand, denn lt. Fernmeldeabfragegesetz hat der Händler ab einen Warenwert von 70,-DM die Versandkosten (bei Rücklieferung)zu tragen und nicht der Kunde.

So das wärs, musste mal meine Wut rauslassen, da anders ich das Problem wohl nicht geklärt kriege.

RiCo

(Anonym) Nachtrag zu: „Nepp bei arl.com“
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Hallo, 217.3.219.14;
ein Fernmeldeabfragegesetz gibt es nicht, wohl aber ein Fernmeldeab-
satzgesetz. Danach hast Du im Rückgabefall Anspruch auf den vereinba-
rungsgemäß getroffenen VR-Scheck (bzw. des Betrages hiervon).
Da die "Firma" Arlt anscheinend Dich über den Tisch ziehen will, em-
pfehle ich, nicht per eMail, sondenr per Brief diese aufzufordern, Dir
den Restbetrag binnen 10 Tagen auf Deinem näher bezeichneten Konto
gutbuchen zu lassen, da Fa. Arlt den "Abänderungsvertrag" nicht erfüllt hat ( Einrede des sogen. nicht erfüllten Vertrags gem. § 320
BGB !) und im Falle der Nichtzahlung Zahlungsklage androhen (Du hast
aber auch hier das Recht, die Wandelung zu erklären und den Infineon-
Riegel zurückzuschicken - auf Kosten der Fa. Arlt).
Deren Ausrede ist völliger Quatsch; mit ups hast Du keinen Vertrag,
deshalb ist Fa. Arlt auch "vorleistungspflichtig" im "Rückabwicklungs-
schuldverhältnis".
Toi, toi, toi wünscht Liebling Kreuzberg