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Rechnungsverkehr per eMail erlaubt? eBay-Frage....

Heike_Haissling / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich wurde von einem anderen Forum hierher verwiesen, da ich eine etwas juristischere Frage zum Rechnungsgebahren habe. Es geht um eBay-Versteigerungen im letzten Jahr.

Vor einem dreiviertel Jahr bot ich innerhalb von drei Wochen auf deren Portal 4 Gegenstände zum Verkauf an. Diese wurden auch ersteigert, wobei allerdings sich im Nachhinein herausstellte, dass die besagten Produkte nicht richtig funktionierten (konnte das vorher nicht testen) - ich einigte mich allerdings problemlos mit den jeweiligen Käufern (1x Rücknahme und 3x Preisreduzierung). Ich schrieb eBay daraufhin einen Brief, in dem ich mitteilte, dass ich bezugnehmend auf §3 der AGB, Gebührenminderung beantragte. Ich teilte in meinem Brief allerdings noch mit, dass ich fortan keinen Internetzugang mehr haben würde, man also per Brief mit mir Kontakt aufnehmen müsse.

Danach bin ich zum Auslandsstudium abgereist und habe auch keine Meldung von eBay mehr erhalten.

Bis gestern, da kam ein Brief einer Anwaltskanzlei mit der Mahnung der betreffenden Gebühren... Leider hat eBay keine Kenntnis von der nichtzustandegekommenen Auktion genommen und den Auktionspreis (Peanuts 30DM) beibehalten. Dies wurde mir aber nie mitgeteilt!

Ist es zulässig, dass ich keine Zahlungsaufforderung von eBay bekam, sondern stattdessen einen Brief einer Kanzlei?

Hauptfrage: Kann eBay überhaupt voraussetzen, dass alle ihrer Kunden einen permanenten Internetzugang haben? Ich vermute, dass sie mich wohl schon versucht haben zu kontaktieren - allerdings nicht wie gewünscht schriftlich per Brief...

Nun, es geht mir nicht so sehr um das Geld - zur Not zahle ich auch für die nichtzustandegekommene Auktion - allerdings stösst es mir etwas auf, dass ich (vermutlich) nur per Mail zu kontaktieren versucht wurde. Zumindest die (doppelt so hohen) Brago-Anwaltsgebühren würde ich gerne umgehen, da ich der Meinung bin, dass der Fehler nicht bei mir, sondern bei eBay lag... Meiner Meinung nach habe ich mich richtig verhalten und sogar vorsorglich darauf hingewiesen, dass ich mein eMail-Konto nicht mehr abrufen kann. Kernpunkt ist halt die Frage nach der Legitimität von eMail als ausscliessliches Kommunikationsmittel.

Desweiteren habe ich gerade die AGB genauer durchgelesen und KEINE Vereinbarung über Kommunikation per e-Mail gefunden... Kann mich aber auch irren. Vielleicht liest ja noch mal jemand zusätzlich.

Das grösste Manko liegt nun wohl in der Tatsache, dass ich den Brief nicht per Einschreiben absandte (allerdings unter Zeugen).

Grüsse,
Heike

Terra X Heike_Haissling „Mmhhh... weiss keiner ein Urteil oder Rat? Ich würde gerne morgen der Kanzlei...“
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Hi Heike,
das ist nicht so einfach.
Hättest den Brief per Einschreiben schicken sollen.
Gegenrechnung:
Du verbringst 2 Std. im Internet um Rat zu suchen =
2 Arbeitsstd. + Onlinegebühren = 40 DM
&
Du rufst die Anwaltkanzlei für ein klärendes Gespräch an =
0,3 Arbeitsstd. + Telefongebühren = 15 DM
usw. usw.
Mal ehrlich, ich weiß nicht genau auf was sich die Kosten belaufen, aber lohnt sich der Aufwand ?

Gruß
Terra X