Ich habe mir bei ALDI (Nord) vor einigen Wochen eine TV-Stereo-Sound-
Karte (meiner Erinnerung nach um die 70 DM) gekauft und in meinen PC
eingebaut. Später sah ich im WDR in der Computersendung das Interview
mit Herrn Schurer von der Zeitschrift c\'t. Darin wurde mitgeteilt, daß
die TV-Stereo-Sound-Karte der Firma ALDI entgegen der Darstellung im
Prospekt und der Beschreibung auf der Verpackung in Wahrheit gar
k e i n e n S t e r e o - S o u n d zustande bringe.
Juristisch gesehen ist dies ein Mangel der Kaufsache, der dazu berech-
tigt, entweder die Karte zurückzugeben gegen Erstattung des Kaufprei-
ses oder den Kaufpreis zu mindern. (vgl. § 462 BGB )
Im Falle der Kaufpreisminderung bestimmt sich die Berechnung des Min-
derungsbetrags nach § 472 Abs. 1 BGB. Dies ist eine Bewertungsfrage.
Ich denke, man könnte die Größenordnung des Fehlers mit ca. 25 % be-
werten, so daß hier immerhin rund 20 DM "herausspringen."
Allerdings könnte man auch von ALDI verlangen, daß der Kaufvertrag
erfüllt wird und ALDI eine TV-Sound-Karte m i t S t e r e o
liefert; d.h. ALDI hat ja bislang seinen Teil des Kaufvertrags nicht
erfüllt. Daher kann der Kunde die Einrede des nicht erfüllten Vertrags
erheben ( so die Bestimmung des § 320 BGB ) und auf Erfüllung klagen,
wenn ALDI dem nicht nachkommt.
Hierzu habe ich auf dem Nickles-Brett Nr. 2 ( "Contra Nepp" ) am
02.03. bereits einen Beitrag "Geld zurück von ALDI" verfaßt, auf den
ich hiermit verweise.