Kaufberatung 2.705 Themen, 14.502 Beiträge

Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???

Troop2001 / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo
Ich wollte wissen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit man einen Rechner komplett reklamieren kann. Den genauen Fall habe ich unten geschildert, aber für allgemeine Erläuterungen zu dem Thema wäre ich auch dankbar.

Ich will mal anfangen die gesammte leidensgeschichte meines kleinen Freundes (Rechners) zu erzählen.
Es handelt sich um einen unter Beratung eines Verkäufers selbst zusammengestellten Rechner: Gigabyte Board, AMD-TB-700 und Elsa Erazor X usw...

Gekauft bei BEMI Kassel

Anfangs viel uns (meinem Bruder und mir) auf, das der Rechner beim Booten, während des ladens von Windows, häufig abstürtzte (mit vielen kleinen grünen Streifen am oberen Bildrand). Wir haben Den Rechner zu Bemi gebracht, die konnten aber nichts finden... Nach einiger Zeit war die Grafikkarte KAPUTT, also man konnte sie nurnoch mit den Windowsstandarttreibern nutzten, ohne Hardwarebeschleunigung. Wir haben die Karte abgeliefert, und nach 2 Wochen zurück bekommen (das geht ja noch). Um Weihnachten herrum ist die Grafikkarte, (eine neue, da Elsa festgestellt hatte, dass die karte komplett hin war,) wieder kapput gegangen. Wir haben sie allerdings bis heute nicht zurückbekommen (Heute:= 01.03.01) Ausserdem Weist das DVD-Laufwerk von Samsung auch einige Leseschwierigkeiten beim Lesen von Normalen CDs auf (z.B. Encarta 2000 ORIGINAL,[also nicht irgendwie gebrannt oder sowas]).
Die Garantie läuft in 5 Monaten ab (12 Monate insgesammt) und ich wollte mal wissen, wie es denn nun rechtlich oder wie auch immer aussieht, da es mir nicht reicht, wenn ich dann einen rechner habe, von dem ich behaupten kann, das man sich 12 monate um ihn bemüht hat, mehr aber auch nicht.

Danke

Andreas

bei Antwort benachrichtigen