Sollten Sie tatsächlich ein Staatsexamen ihr eigen nennen können, so mäßigen sie sich doch besser (die Vorschrift, die mir gebietet, Sie gar in diesem Forum zu siezen, brauche ich dann ja nicht zu zitieren.).
Mit mäßigem Rat ist kaum jemandem gedient, zudem tut scheinbar ein Blick in das Rechtsberatungsgesetz Not.
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Ich habe sogar zwei Staatsexamina und darf die Bibel zitieren: An ihren ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
HEILt MEIN LIEBLING!
Bedauerlich, daß es ein solches Gesetz heute noch gibt! Ist es doch in den Dreisiger Jahren
gegen Juden erlassen worden, die sich nach anderen Berufsverboten sonst mit Rechtsberatung
über Wasser hielten.
Die Tatsache, daß es heute noch Leute gibt, die sich auf soetwas berufen,läßt deren
Geisteshaltung erahnen.
In Erwartung Ihrer Abmahnung...