Hi,
wer von Euch ist kompetent und kann mir etwas über den Wechsel des Anbieters /Providers unter Beibehaltung der netzinternen Rufnummer sagen? Sollte es da nicht irgendwann ein Gesetz wegen Wettbewerbsverzerrung geben?
thankz
Nic
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.586 Themen, 31.085 Beiträge
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat den 01. Februar 2002 als endgültigen Stichtag für die Realisierung der Netzbetreiberportabilität im deutschen Mobilfunkmarkt festgelegt. Netzbetreiberportabilität gibt dem Verbraucher das Recht, bei einem Wechsel des Netzbetreibers seine Mobilfunk-Rufnummer zu behalten.
siehe auch http://www.regtp.de/suche/start/fs_09.html