Als Jurist hätte ich doch gerne einmal erfahren, gegen welche gesetz-
lichen Bestimmungen die Einführung des Kopierschutzes verstoßen soll !
Man soll sich doch bitte einmal vor Augen halten, daß das Urheber-
recht geistiges Eigentum ist. Du und Billy Geiz würden sich sicher
lauthals beschweren, wenn ein Dieb Euren Computer und/oder Euer Auto
- zB in der Stille der Nacht - schlichtweg klauen würden. Dasselbe ist
es mit dem Urheberrecht. Aber der Schutz geistigen Eigentums hat es in
Deutschland schon immer schwerer gehabt, als das gegenständliche Eigen
-tum. Aus diesem Grund ist auch Herr Konrad Kujau wegen Betrugs in-
folge des Vortäuschens der Echtheit der Hitler-Tagebücher (= geistiges
Eigentum) zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Außerdem mußte er zivilrechtlich die erhaltenen Tantiemen zurückzah-
len. Wenn man das aber nicht will, sollte man sich in solche Staaten
absetzen, die der Internationalen Vereinbarung zum Schutze des Urhe-
berrechts nicht beigetreten sind.