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"Neues Handy" vom Media Markt

(Anonym) / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mir im Mai ein Handy im Media-Markt gekauft.(Siemens C25)
Als ich letzte Woche bei der Hotline von Siemens anrief und wegen einer Reparatur nachfragte, sagte man mir, daß das Handy bereits im April schon einmal zur Reparatur bei Siemens war.
Das Gerät sei sowieso nicht für den deutschen, sondern für den skandinavischen Raum bestimmt, sagte mir die Hotline.
Kann ich jetzt meim Media Markt eine Preisminderung geltend machen?
(immerhin Vorspiegelung falscher Tatsachen!)

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „"Neues Handy" vom Media Markt“
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Mein Rat: Ich würde vom Media-Markt sogar den Kaufpreis nebst 4 %
Zinsen seit Kaufdatum geltend machen. Geschuldet war (stillschweigend)
ein Handy, welches für den Gebrauch in Deutschland (und angrenzenden
Ländern) bestimmt war. Diese (Haupt-)pflicht hat der Verkäufer Media-
Markt nicht erfüllt, so daß gemäß § 325 BGB folgende Rechte bestehen:
1. Wandelung (= Ware zurück gegen Geld zurück), 2. Schadensersatz
(im vorliegenden Falle neues Handy für Geltungsbereich Deutschland ge-
gen Rückgabe des alten Handies, 3. Rücktritt vom Vertrag (wie unter
1.).
Selbstverständlich besteht auch ein Minderungsrecht; da dieses nicht
so weitreichend ist, wie die vorstehenden "Vollrechte" gem. § 325 Abs.
1 BGB. Allerdings besteht die Schwierigkeit, hier einen angemessenen
Minderungsbetrag einvernehmlich festzusetzen.