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Anspruch auf Original-CD bei Rechnerneukauf!

Anonym / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

hier ein Auszug der aktuellen Rechtslage:

Laut Gesetz dürfen Kunden ihre Software auf verschiedenen Computern installieren, allerdings nicht gleichzeitig. Denn sollte die alte einen defekt haben oder es wird ein neuer Rechner angeschafft, muss der Kunde seine Software auch auf diesem nutzen können. Auch der Weiterverkauf von OEM-Versionen ist erlaubt, vorausgesetzt, der Vorbesitzer löscht das Betriebssystem und behält keine Sicherungskopie.

Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen (NRW)hierzu: "Jeder Käufer eines PC mit vorinstallierter Software hat Anspruch auf eine vollständige Sicherungskopie". Ist diese nicht vorhanden, hat der Kunde Anspruch auf eine Komplettversion, oder eine Preisminderung. Weigert sich der Händler kann der Kunde die Rücknahme des Computers verlangen.

Betroffene Verbraucher sollten sich jedoch mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht allzuviel Zeit lassen, denn die rechtliche Situation ist selbst für Juristen noch unklar. So steht nicht fest, ob der Händler bereits nach 6 Monaten oder erst nach 30 Jahren aus der Pflicht ist. Jeder Kunde der den Klageweg beschreiten will sollte jedoch mit massivem Widerstand der Verkäfer rechnen und den Ausgang von Musterprozessen abwarten.

mfg
Uwe

Indronil Ghosh Anonym „Anspruch auf Original-CD bei Rechnerneukauf!“
Optionen

als Alternative bleiben noch die Händler die es nicht als Ihre Lebensaufgabe betrachten, PCs von Compaq, Acer, Fujitsu und co. über die Ladentehke zu reichen...
Sondern Inviduelle Konfigurationen zusammenstellen!

An Uwe Richter: Danke für den Hinweis.

Viele Grüße Indronil